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Die Basisrente, auch Rürup-Rente, ist die steuerlich am stärksten geförderte private Altersvorsorge. Sie eignet sich besonders für Selbstständige und Gutverdiener.
Alter, Sparbeitrag und Rentenbeginn angeben und Angebote vergleichen.
Basisrente mit Steuervorteil, besonders für Selbstständige.
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Beiträge zur Rürup-Rente können Sie als Sonderausgaben absetzen, 2026 bis 30.826 € für Ledige und 61.652 € für Verheiratete. Angerechnet werden dabei auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu einem Versorgungswerk. Je höher Ihr Steuersatz, desto größer die Ersparnis.
Im Alter ist die Rente nachgelagert zu versteuern. Weil der Steuersatz im Ruhestand meist niedriger ist, bleibt unterm Strich oft ein Vorteil.
Dafür ist die Basisrente unflexibel: Sie ist nicht kündbar, nicht beleihbar, nicht übertragbar und wird nur als lebenslange Rente ausgezahlt, frühestens ab 62. Im Todesfall vor Rentenbeginn fließt das Kapital nur an Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder, wenn das vereinbart ist.
Die Förderung wirkt vor allem bei hohem Steuersatz.
Ohne Pflicht zur gesetzlichen Rente nutzen sie den Höchstbetrag fast voll für die Rürup-Rente.
Wer einen hohen Grenzsteuersatz hat, spart besonders viel Steuern.
Kurze Ansparzeit, hoher Steuervorteil sofort. Auch als Einmalzahlung möglich.
Ist Ihr Einkommen unsicher, bedenken Sie: Das Geld ist bis zur Rente gebunden.
Keine Versicherungsberatung. Kaufgut24 stellt den Vergleichsrechner eines spezialisierten Partner-Vergleichsportals bereit und informiert allgemein. Wir beraten nicht und empfehlen keine einzelnen Tarife. Ob ein Tarif zu Ihnen passt, entscheiden Sie anhand der Bedingungen des Anbieters. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich an einen Versicherungsmakler oder eine Verbraucherzentrale.
Bis 30.826 € als Ledige, bis 61.652 € als Verheiratete, zu 100 % als Sonderausgaben. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu Versorgungswerken werden angerechnet.
Nein. Sie können die Beiträge aber aussetzen. Das angesparte Kapital wird erst ab Rentenbeginn als lebenslange Rente ausgezahlt.
Nachgelagert, wie die gesetzliche Rente. Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab und steigt schrittweise.
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