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Zahnersatz, Einbettzimmer, Brille oder Heilpraktiker: Mit einer Zusatzversicherung schließen Sie Lücken der gesetzlichen Kasse. Vergleichen Sie Leistungen und Beiträge.
Gewünschte Bausteine wählen, etwa Zahn oder Krankenhaus, und Tarife vergleichen.
Zahn, Brille, Heilpraktiker, Krankenhaus: Zusatzschutz für gesetzlich Versicherte.
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Am häufigsten abgeschlossen wird die Zahnzusatzversicherung. Die gesetzliche Kasse zahlt beim Zahnersatz nur einen Festzuschuss auf die Regelversorgung. Bei Implantaten oder Keramik bleibt oft ein hoher Eigenanteil.
Eine Krankenhauszusatzversicherung zahlt Ein- oder Zweibettzimmer und die Behandlung durch den Chefarzt. Weitere Bausteine sind Brille und Kontaktlinsen, Heilpraktiker, Vorsorge und die Auslandsreisekrankenversicherung.
Wichtig: Bereits laufende oder angeratene Behandlungen sind nicht versichert. Viele Tarife haben eine Wartezeit von bis zu acht Monaten und begrenzen die Leistung in den ersten Jahren über eine Zahnstaffel. Schließen Sie deshalb ab, bevor der Zahnarzt eine Behandlung empfiehlt.
So finden Sie einen Tarif, der im Ernstfall wirklich zahlt.
Wie viel Prozent der Gesamtkosten werden erstattet, inklusive Kassenleistung? 80 bis 100 % sind gut.
Tarife ohne Wartezeit zahlen früher. Unfälle sind meist sofort mitversichert.
Begrenzt die Leistung in den ersten Jahren. Prüfen Sie die Höchstbeträge.
Ist eine Behandlung schon geplant oder angeraten, zahlt keine neue Zusatzversicherung dafür.
Keine Versicherungsberatung. Kaufgut24 stellt den Vergleichsrechner eines spezialisierten Partner-Vergleichsportals bereit und informiert allgemein. Wir beraten nicht und empfehlen keine einzelnen Tarife. Ob ein Tarif zu Ihnen passt, entscheiden Sie anhand der Bedingungen des Anbieters. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich an einen Versicherungsmakler oder eine Verbraucherzentrale.
Einen Festzuschuss von 60 % der Regelversorgung. Mit lückenlos geführtem Bonusheft steigt er auf 70 % nach fünf und 75 % nach zehn Jahren. Alles darüber zahlen Sie selbst.
Nein. Bereits begonnene oder vom Zahnarzt angeratene Behandlungen sind ausgeschlossen. Schließen Sie die Versicherung ab, solange keine Behandlung geplant ist.
Nein. Sie bleiben gesetzlich versichert und schließen die Zusatzversicherung bei einem privaten Versicherer ab.
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Lücken schließen, bevor sie teuer werden.
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