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Als Tierhalter haften Sie für Schäden durch Ihr Tier, auch ohne eigenes Verschulden. In mehreren Bundesländern ist die Hundehaftpflicht Pflicht. Vergleichen Sie Tarife.
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Haftpflicht für Hund und Pferd.
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Nach § 833 BGB haften Tierhalter für Schäden durch ihr Tier, auch wenn sie selbst nichts falsch gemacht haben. Ein Hund läuft auf die Straße, ein Radfahrer stürzt; ein Pferd tritt aus und verletzt einen Menschen. Solche Schäden können sehr teuer werden.
Die Privathaftpflicht deckt Hunde und Pferde nicht ab. Katzen und Kleintiere sind dort meist mitversichert. Für Hunde ist die Haftpflicht in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen für alle Hunde Pflicht. In NRW gilt die Pflicht für große Hunde ab 40 cm Schulterhöhe oder 20 kg und für gefährliche Hunde. Andere Länder verlangen sie für bestimmte Rassen.
Für Pferdehalter wichtig: das Fremdreiterrisiko für Reitbeteiligungen und Schäden an gemieteten Boxen und Anhängern.
Diese Leistungen gehören in einen guten Tarif.
Mindestens die gesetzliche Mindestdeckung Ihres Landes, besser 10 Millionen Euro pauschal.
Nachwuchs sollte in den ersten Monaten automatisch mitversichert sein.
Schäden an der Mietwohnung, im Ferienhaus oder an der gemieteten Box.
Wenn andere Ihr Tier reiten oder ausführen, sollte der Schutz weiter gelten.
Keine Versicherungsberatung. Kaufgut24 stellt den Vergleichsrechner eines spezialisierten Partner-Vergleichsportals bereit und informiert allgemein. Wir beraten nicht und empfehlen keine einzelnen Tarife. Ob ein Tarif zu Ihnen passt, entscheiden Sie anhand der Bedingungen des Anbieters. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich an einen Versicherungsmakler oder eine Verbraucherzentrale.
In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen für alle Hunde. In NRW für Hunde ab 40 cm Schulterhöhe oder 20 kg und für gefährliche Hunde. In anderen Ländern für bestimmte Rassen. Mecklenburg-Vorpommern hat keine Pflicht.
Nein. Hunde und Pferde brauchen eine eigene Tierhalterhaftpflicht. Katzen, Kaninchen und andere Kleintiere sind meist in der Privathaftpflicht mitversichert.
Die Absicherung, wenn eine andere Person Ihr Pferd reitet, etwa eine Reitbeteiligung, und dabei ein Schaden entsteht.
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Für alle Fälle auf vier Beinen.
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