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Wer ein Haus vermietet oder ein Grundstück besitzt, haftet für Schäden auf und an seinem Grundbesitz. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht übernimmt diese Risiken. Vergleichen Sie Tarife.
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Haftpflicht für Eigentümer vermieteter oder unbebauter Grundstücke.
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Eigentümer haben eine Verkehrssicherungspflicht. Sie müssen dafür sorgen, dass niemand auf oder an ihrem Grundstück zu Schaden kommt: Gehwege im Winter räumen und streuen, lose Dachziegel sichern, kranke Bäume fällen und Treppenhäuser beleuchten.
Kommt jemand zu Schaden, haften Sie. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht zahlt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab. Haben Sie die Räumpflicht auf Mieter oder einen Dienst übertragen, bleibt eine Kontrollpflicht bei Ihnen.
Für ein selbst genutztes Einfamilienhaus reicht meist die Privathaftpflicht, oft auch mit Einliegerwohnung. Für Mehrfamilienhäuser, vermietete Wohnungen und unbebaute Grundstücke brauchen Sie eine eigene Police. Bei Eigentumswohnungen versichert die Eigentümergemeinschaft das Gemeinschaftseigentum.
So sind Sie als Eigentümer gut abgesichert.
Räumpflicht regeln und dokumentieren, auch wenn ein Dienstleister sie übernimmt.
Regelmäßig kontrollieren. Schäden durch umstürzende Bäume oder Dachziegel sind typisch.
Für Heizöltanks brauchen Sie eine Gewässerschadenhaftpflicht.
Mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden.
Keine Versicherungsberatung. Kaufgut24 stellt den Vergleichsrechner eines spezialisierten Partner-Vergleichsportals bereit und informiert allgemein. Wir beraten nicht und empfehlen keine einzelnen Tarife. Ob ein Tarif zu Ihnen passt, entscheiden Sie anhand der Bedingungen des Anbieters. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich an einen Versicherungsmakler oder eine Verbraucherzentrale.
Wenn Sie das Haus selbst bewohnen, meist nicht. Die Privathaftpflicht deckt das Risiko in der Regel ab. Prüfen Sie die Bedingungen, besonders bei Einliegerwohnung oder großem Grundstück.
Die Pflicht, Gefahren auf und an Ihrem Grundstück zu vermeiden. Dazu gehören Winterdienst, sichere Wege und Treppen, ein intaktes Dach und gesunde Bäume.
Ja. Die Beiträge zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist.
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