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Ab 55 gelten besondere Regeln. Die Rückkehr in die gesetzliche Kasse ist meist ausgeschlossen, umso wichtiger ist der richtige Tarif. Vergleichen Sie Tarife für Versicherte ab 55.
Geburtsdatum und gewünschte Leistungen angeben. Der Rechner zeigt Tarife für Ihr Eintrittsalter.
Tarife für Versicherte ab 55 Jahren.
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Wer nach dem 55. Geburtstag versicherungspflichtig wird, bleibt in der Regel trotzdem privat versichert, wenn er in den fünf Jahren davor nicht gesetzlich versichert war. Die Rückkehr in die GKV ist damit praktisch verschlossen.
Steigen die Beiträge, ist der Tarifwechsel beim eigenen Versicherer nach § 204 VVG oft der beste Hebel. Sie behalten Ihre Altersrückstellungen. Weitere Möglichkeiten sind eine höhere Selbstbeteiligung, ein reduziertes Krankentagegeld nach dem Berufsleben, der Standardtarif für Verträge vor 2009 und der Basistarif mit Leistungen wie in der GKV.
Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer ist ab 55 selten günstiger, weil das Eintrittsalter und meist nur ein Teil der Altersrückstellungen mitgenommen werden. Ein Neuabschluss kommt vor allem für Selbstständige und Beamte in Frage, die noch nicht privat versichert sind.
Bevor Sie kündigen, prüfen Sie diese Wege.
Beim eigenen Versicherer in einen gleichartigen, günstigeren Tarif wechseln. Altersrückstellungen bleiben erhalten.
Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag spürbar. Rechnen Sie mit Ihren üblichen Arztkosten.
Entlastungstarife senken den Beitrag ab Rentenbeginn. Sie werden über die Jahre davor angespart.
Kündigen Sie den alten Vertrag erst, wenn der neue sicher angenommen ist.
Keine Versicherungsberatung. Kaufgut24 stellt den Vergleichsrechner eines spezialisierten Partner-Vergleichsportals bereit und informiert allgemein. Wir beraten nicht und empfehlen keine einzelnen Tarife. Ob ein Tarif zu Ihnen passt, entscheiden Sie anhand der Bedingungen des Anbieters. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich an einen Versicherungsmakler oder eine Verbraucherzentrale.
In der Regel nicht. Wer ab 55 versicherungspflichtig wird, bleibt versicherungsfrei, wenn er in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert war und davon mindestens die Hälfte versicherungsfrei, befreit oder hauptberuflich selbstständig war.
Durch einen Tarifwechsel beim eigenen Versicherer nach § 204 VVG, eine höhere Selbstbeteiligung, den Verzicht auf nicht mehr benötigtes Krankentagegeld oder den Wechsel in den Standard- oder Basistarif.
Ein Tarif, den alle privaten Krankenversicherer anbieten müssen. Die Leistungen entsprechen etwa der gesetzlichen Kasse, der Beitrag ist auf den Höchstbeitrag der GKV begrenzt.
Nein. Wir erklären allgemein, worauf es ankommt, und stellen den Vergleichsrechner eines spezialisierten Partner-Vergleichsportals bereit. Für den Tarifwechsel beim eigenen Versicherer wenden Sie sich an diesen oder an einen unabhängigen Berater.
Auch ab 55 gut versichert.
Tarife vergleichen und Optionen kennen.