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Studierende sind meist gesetzlich versichert. Wer zu Studienbeginn privat versichert ist, etwa über beihilfeberechtigte Eltern, kann sich befreien lassen. Vergleichen Sie Ausbildungstarife.
Geburtsdatum und Studienbeginn angeben. Bei beihilfeberechtigten Eltern den Beihilfesatz wählen.
Private Krankenversicherung für Studierende.
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Bis 25 sind Studierende meist kostenlos über die Eltern familienversichert, wenn diese gesetzlich versichert sind. Danach greift die studentische Krankenversicherung zu einem festen Beitrag.
Sind die Eltern Beamte, erhalten Kinder in der Regel 80 % Beihilfe. Der private Restkostentarif ist dann oft günstiger als der Studentenbeitrag der gesetzlichen Kasse. Auch wer vor dem Studium privat versichert war, kann privat bleiben.
Die Befreiung von der Versicherungspflicht müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach der Einschreibung beantragen. Sie gilt für das gesamte Studium und kann nicht widerrufen werden. Nach dem Studium ist die Rückkehr in die gesetzliche Kasse mit einem versicherungspflichtigen Job möglich.
Wenige Punkte, die später viel ausmachen.
Befreiung innerhalb von drei Monaten nach Studienbeginn beantragen.
Prüfen Sie den Schutz im Ausland, besonders außerhalb der EU.
Gute Tarife erlauben die Umstellung in einen Normaltarif ohne neue Gesundheitsprüfung.
Die Befreiung gilt für das ganze Studium. Ein Wechsel zurück ist in dieser Zeit nicht möglich.
Keine Versicherungsberatung. Kaufgut24 stellt den Vergleichsrechner eines spezialisierten Partner-Vergleichsportals bereit und informiert allgemein. Wir beraten nicht und empfehlen keine einzelnen Tarife. Ob ein Tarif zu Ihnen passt, entscheiden Sie anhand der Bedingungen des Anbieters. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich an einen Versicherungsmakler oder eine Verbraucherzentrale.
Vor allem für Kinder beihilfeberechtigter Eltern und für Studierende, die schon vorher privat versichert waren. Für Kinder gesetzlich versicherter Eltern ist die kostenlose Familienversicherung bis 25 meist die beste Wahl.
Für die gesamte Dauer des Studiums. Sie kann nicht widerrufen werden. Erst mit einem versicherungspflichtigen Job nach dem Studium werden Sie wieder gesetzlich versichert.
Innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht, also nach der Einschreibung, bei der gesetzlichen Krankenkasse.
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Gut versichert durchs Studium.
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